Umsetzung der EU-Gebäude-Energieeffizienzrichtlinie (EPBD) 2018/844 in nationales Recht
• Neubau von Wohngebäuden: Bei mehr als fünf Stellplätzen müssen alle Stellplätze mit Leerrohren
ausgestattet werden, um einfache Nachrüstung von Ladestationen zu ermöglichen
• Größere Renovierung von Wohngebäuden: Bei mehr als zehn Stellplätzen müssen alle Stellplätze
mit Leerrohren ausgestattet werden
• Neubau von Nicht-Wohngebäuden: Bei mehr als sechs Stellplätzen muss jeder dritte Stellplatz mit
Leerrohren ausgestattet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden
• Größere Renovierung von Nicht-Wohngebäuden: Bei mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte
Stellplatz mit Leerrohren ausgestattet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden
• Bestehende Nicht-Wohngebäude: Bei mehr als 20 Stellplätzen muss ab 2025 mindestens ein Ladepunkt
errichtet werden. Ladepunkte können bei mehreren Nichtwohngebäuden an einer Stelle
gebündelt werden
• Es muss auch Raum für einen zusätzlichen Zählerplatz für Elektromobilität und den Einbau intelligenter
Messsysteme für ein Lademanagement geschaffen werden